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"Der Staat kann niemals die alleinige Quelle allen Rechts sein" |
| "Der
Staat kann niemals die alleinige Quelle allen Rechts sein"
so urteilten 1947 deutsche Richter in den sogenannten 'Euthanasieprozessen'. Eindeutig hielten Sie fest: "Es
gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen Gesetzen als
letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der
menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es
gibt
letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind,
daß
sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im
letzten
nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht
auszurichten
hat. Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil
sie
unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher
Anschauungen
durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg
den
gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen. Sie
müssen
deshalb einen unerläßlichen und fortwährenden
Einer
dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze
ist
der Satz von der Heiligkeit |